Thyssenkrupp setzt auf 1G-Regel: Auch geimpfte Mitarbeiter müssen sich testen lassen

Während in Deutschland über 3G-Regeln, den Ausschluss ungeimpfter Personen per 2G-Regel oder gar eine Impfpflicht diskutiert wird, führt der Industriekonzern Thyssenkrupp für seine Mitarbeiter die 1G-Regel ein. Das „G“ steht hier jedoch nicht für „geimpft“ sondern für „getestet“. Jeder Mitarbeiter, ob ungeimpft oder geimpft, wird angehalten, einen negativen Corona-Test vorzuweisen.

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