(Fundstück von Henryk M. Broder)
Die Leitung der Gedenkstätte Buchenwald gibt bekannt, die Dauerausstellung „Buchenwald. Ausgrenzung und Gewalt 1937 bis 1945“ sei für Besucherinnen und Besucher wieder geöffnet. Allerdings sei der Zutritt „streng kontingentiert“, die Ausstellung könne „nur mit einem vorab gebuchten Ticket für ein bestimmtes Zeitfenster besucht werden“. Für das Betreten der Ausstellung gelte die „2G-Regel (geimpft, genesen)“. „Wir bitten Sie demnach herzlich, beim Eintritt in die Ausstellungsgebäude einen offiziellen Nachweis vorzulegen.“
Die Zeiten ändern sich und mit ihnen die Regeln für Besucherinnen und Besucher eines (ehemaligen) Konzentrationslagers. Früher genügte eine informelle Einladung, heute muss man das Ticket vorab buchen. Bleibt nur die Frage, ob die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gedenkstätte regelmäßig getestet werden. Und falls ja: Schnelltest oder PCR?
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