Schnellbesohlt – psychisch krank

Ein Syrer hat in einem ICE vier Menschen verletzt. Bei seiner Festnahme soll er gegenüber den Polizeibeamten geäußert haben: „Ich bin krank, ich brauche Hilfe“. Das darf er natürlich sagen, aus welchem inneren Antrieb heraus auch immer. Ein Polizeichef wiederholt diesen Satz am nächsten Tag auf der Pressekonferenz, um damit zu begründen, warum der Beschuldigte „psychisch krank“ sein könnte. Ich räume ein, dass ich bei dieser „Begründung“ dachte, meinen Ohren nicht zu trauen. Außerdem wird auf der PK ein (Schnell-) „Gutachten“ angeführt. Dieser Umstand wird von den Medien umgehend aufgenommen und in der Berichterstattung in den Vordergrund gestellt. Ob der Beschuldigte tatsächlich „psychisch erkrankt“ ist oder nicht, soll hier nicht Gegenstand meiner Erläuterung sein, zumal das aus der Ferne ein Stochern im Nebel wäre. Wer bei Nebelschwaden an „Gutachten“ denken muss, liegt nicht immer falsch:

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