Hans-Jürgen Papier zu EU-Verfahren gegen Deutschland: EU ist kein Staat und hat keine Allkompetenz

Berlin. Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält das Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland für unberechtigt. Natürlich habe das Bundesverfassungsgericht das Recht, die nationalen Verfassungsgrundsätze zu schützen wie das Budgetrecht des Parlamentes. „Für mich hat das BVerfG völlig zu Recht einen integrationsfesten Kern des deutschen Verfassungsrechts betont, wozu insbesondere das Demokratieprinzip gehört“, analysiert Papier im Gespräch mit der Zeitschrift Tichys Einblick. „Hier ist der deutsche Gesetzgeber, selbst wenn er dies mit qualifizierten Mehrheiten beschließen sollte, daran gehindert, Hoheitsrechte so weit abzugeben, dass etwa das grundsätzliche Budgetrecht des vom Volk gewählten Parlaments ausgehebelt wird.“ In verschiedenen Entscheidungen habe das Bundesverfassungsgericht immer wieder betont, dass dieses Demokratieprinzip verletzt werde, wenn Deutschland „einer unlimitierten, unüberschaubaren und nicht eingegrenzten Haftung ausgesetzt würde“, so Papier. „Diese Haftung für fremde und nicht begrenzte Schulden würde das Budgetrecht des Bundestags in seinen Grundfesten treffen.“

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