Verfassungsschutz gegen Wissenschaftsfreiheit? Der Fall Martin Wagener

Ganz unerwartet kam die Reaktion nicht: Der Bundesnachrichtendienst teilte dem Politikwissenschaftler Martin Wagener Ende Oktober mit, er dürfe seinen Arbeitsort, das „Zentrum für Nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung“ (ZNAF), vorerst nicht mehr betreten, und auch nicht mehr über deren Lehrplattform mit seinen Studenten in Kontakt treten. Das ZNAF, in dem der Fachbereich Nachrichtendienste der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung untergebracht ist, dient als Ausbildungsstätte für angehende Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes und des Verfassungsschutzes.

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